Art. 6 SN-5363Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über Zweckverbände, Zweckvereinbarungen sowie kommunale Arbeitsgemeinschaften
Dieser Staatsvertrag tritt an dem Tage in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt. Dresden, den 15. 5. 1997 Für den Freistaat Sachsen Prof.…
Art. 21 SN-5345Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die gemeinsame berufsständische Versorgung der Mitglieder der Sächsischen Landesapothekerkammer und der Mitglieder der Landesapothekerkammer Thüringen
Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig berufenen Organe der vertragschließenden Länder am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den…
Art. 6 SN-5361Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die grenzüberschreitende kommunale Zusammenarbeit in Zweckverbänden und durch Zweckvereinbarungen
Dieser Staatsvertrag tritt an dem Tage in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt. Halle (Saale), den 26. August 1996 Für den Freistaat…