Art. 3 Abs. 1 SN-5399Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Aufnahme der Mitglieder der Architektenkammer Sachsen-Anhalt in das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen
Anwartschaften und Ansprüche auf satzungsmäßige Leistungen des Versorgungswerkes können von den Berechtigten an Dritte weder übertragen noch verpfändet werden,…
Art. 13 Abs. 2 TÄ/VetÄVersStVtr SLStaatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Zugehörigkeit der Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes zur Bayerischen Ärzteversorgung
Die Versorgungsanstalten können mit ihren Forderungen gegen Ansprüche von Mitgliedern oder Leistungsberechtigten aufrechnen oder verrechnen. Art. 16 Verjährung…
Art. 15 Abs. 2 SN-5345Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die gemeinsame berufsständische Versorgung der Mitglieder der Sächsischen Landesapothekerkammer und der Mitglieder der Landesapothekerkammer Thüringen
Ansprüche aus dem Rechtsverhältnis zwischen dem Versorgungswerk und dem Mitglied sowie dessen leistungsberechtigten Hinterbliebenen verjähren in vier Jahren.…