Art. 1 SN-3438Gesetz zum Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und zur Bestandssicherung des Tanzarchivs Leipzig
Dem am 13. Dezember 1991 vom Freistaat Sachsen unterzeichneten Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen…
§ 1 SN-5359Die vertragschließenden Länder stellen fest, daß sie mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland die gemeinsame…
§ 3 SN-5359Das Sitzland der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, übernimmt es, die mit der Auflösung verbundenen Rechtshandlungen…
§ 8 Abs. 1 SN-5359Mit der Unterzeichnung des Staatsvertrages wird die Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik durch das Land Berlin beauftragt, für…