§ 5 Abs. 1 SN-5359Die im Eigentum der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik stehenden Grundstücke gehen auf die Länder über, in denen sie gelegen…
§ 2 SN-5359Die vertragschließenden Länder beschließen, die Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik aufzulösen. Die Auflösung findet zu dem…
§ 1 SN-5359Die vertragschließenden Länder stellen fest, daß sie mit dem Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland die gemeinsame…
§ 6 SN-5359Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die unmittelbar dem Archivbereich (ABS)…
§ 4 SN-5359Im Zuge der Auflösung wird das Archiv einschließlich der Sammlungen und Bibliotheken sowie die bisher dem Archiv zugeordneten Gedenkstätten und…