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Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter, die dem Forschungsbereich zugeordnet sind, werden nach Maßgabe der Empfehlungen des Wissenschaftsrates, mit dem Ziel der Übertragung ihrer Arbeitsverhältnisse auf einen zukünftigen Träger dieses Bereiches, vorübergehend mit dem Land Berlin unmittelbar fortgesetzt.
Für die am Tanzarchiv Leipzig beschäftigten Arbeitnehmer wird eine Übernahme der Arbeitsverhältnisse durch die Einrichtung, die das Tanzarchiv übernimmt, angestrebt.
Treten Beamtinnen und Beamte aufgrund des Absatzes 1 oder 2 kraft Gesetzes in den Dienst eines anderen Trägers über, wird das Beamtenverhältnis mit dem anderen…
Die Angestellten, Arbeiter sowie die in einem Ausbildungsverhältnis stehenden Personen werden in entsprechender Anwendung von § 128 und § 129 Abs. 2 bis 4 BRRG…
Die Angestellten, Arbeiter sowie die in einem Ausbildungsverhältnis stehenden Personen werden in entsprechender Anwendung von § 128 und § 129 Abs. 2 bis 4 BRRG…
Die Angestellten, Arbeiter sowie die in einem Ausbildungsverhältnis stehenden Personen werden in entsprechender Anwendung von § 128 und § 129 Abs. 2 bis 4 BRRG…
Die Angestellten, Arbeiter sowie die in einem Ausbildungsverhältnis stehenden Personen werden in entsprechender Anwendung von § 128 und § 129 Abs. 2 bis 4 BRRG…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.