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Die Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, die unmittelbar dem Archivbereich (ABS) zugeordnet sind, sowie die Arbeitsverhältnisse derjenigen Mitarbeiter, die für die Erhaltung der in Berlin gelegenen Grundstücke, Gebäude und des Inventars der Gedenkstätten eingesetzt sind, sollen in dem Umfang, wie es für eine Fortsetzung der Arbeit erforderlich ist, bei der Akademie der Künste in Berlin-Tiergarten fortgesetzt werden.
Die Arbeitsverhältnisse der bei den Forschungsinstituten und sonstigen Einrichtungen der Akademie der Wissenschaften der Deutschen Demokratischen Republik…
Die Stiftung tritt unbeschadet des § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 in die Rechte und Pflichten aus den mit der Deutsches Historisches Museum-GmbH zum Zeitpunkt ihrer…
Die Akademie der Künste übernimmt alle Rechte und Pflichten aus den bestehenden Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen der bisherigen landesunmittelbaren…
Die im Eigentum der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik stehenden Grundstücke gehen auf die Länder über, in denen sie gelegen…
Das Sitzland der Akademie der Künste der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik, Berlin, übernimmt es, die mit der Auflösung verbundenen Rechtshandlungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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