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In den vertragschließenden Ländern können zur gemeinsamen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben über die Landesgrenze hinweg nach Maßgabe der Artikel 2 und 3 Zweckverbände gebildet und Zweckvereinbarungen abgeschlossen oder ausgedehnt werden.
In den vertragschließenden Ländern können zur gemeinsamen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben über die Landesgrenze hinweg nach Maßgabe der Artikel 2 und 3…
In den vertragschließenden Ländern können zur gemeinsamen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben über die Landesgrenze hinweg nach Maßgabe der Artikel 2 und 3…
In den vertragschließenden Ländern können zur gemeinsamen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in kommunaler Zuständigkeit über die gemeinsame Landesgrenze hinweg…
In den vertragschließenden Ländern können zur gemeinsamen Erfüllung öffentlicher Aufgaben, insbesondere auf dem Gebiet über die Landesgrenze hinweg nach Maßgabe…
Gebietskörperschaften und örtliche öffentliche Stellen können grenzüberschreitende örtliche Zweckverbände schaffen, die Aufgaben und Dienstleistungen übernehmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.