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Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig berufenen Organe der vertragschließenden Länder am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt. Erfurt, den 14. Juni 1994 Für den Freistaat Sachsen Der Staatsminister für Soziales, Gesundheit und Familie Dr. Hans Geisler Für den Freistaat Thüringen Der Staatsminister für Soziales und Gesundheit Dr. Frank-Michael Pietzsch
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