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Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgt. Der Tag des In-Kraft-Tretens ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt und im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.
Das Sächsische Architektengesetz ist in der zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages geltenden Fassung im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen. Auch Änderungen des Sächsischen Architektengesetzes sind im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.
Die Satzung des Versorgungswerkes ist in der im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Staatsvertrages geltenden Fassung unter Hinweis auf diesen Staatsvertrag im Veröffentlichungsorgan der Architektenkammer Sachsen-Anhalt und im Ministerialblatt für das Land Sachsen-Anhalt bekannt zu machen.
Die Satzung über den Anschluss der Architektenkammer Sachsen-Anhalt an das Versorgungswerk der Architektenkammer Sachsen tritt mit dem Tage des In-Kraft-Tretens dieses Staatsvertrages außer Kraft. Die von den Teilnehmenden des Versorgungswerkes auf der Grundlage der Anschlusssatzung erworbene Mitgliedschaft im Versorgungswerk wird durch diesen Staatsvertrag nicht berührt. Dresden, den 7. März 2001 Für den Freistaat Sachsen Für den Ministerpräsidenten Klaus Hardraht Der Staatsminister des Innern Magdeburg, den 29. März 2001 Für das Land Sachsen-Anhalt Für den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt Katrin Budde Die Ministerin für Wirtschaft und Technologie des Landes Sachsen-Anhalt
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