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Dieser Staatsvertrag tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Monat folgt, in dem die letzte der von den vertragschließenden Ländern ausgefertigten Ratifikationsurkunden bei der Senatskanzlei des Landes Berlin hinterlegt ist. Die Senatskanzlei des Landes Berlin teilt den Ländern die Hinterlegung der Ratifikationsurkunden mit.
Der Staatsvertrag tritt außer Kraft, wenn die Stiftung nach Artikel 14 aufgelöst und liquidiert ist.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens und des Außerkrafttretens dieses Staatsvertrages ist in den amtlichen Verkündungsblättern der Vertragsparteien bekanntzumachen. Bundesland | zuständig Land Berlin: | Eberhard Diepgen Land Brandenburg: | Manfred Stolpe Land Mecklenburg-Vorpommern: | Bernd Seite Freistaat Sachsen: | Kurt Biedenkopf Land Sachsen-Anhalt: | Reinhard Höppner Freistaat Thüringen: | Bernhard Vogel Potsdam, am 5. April 1995
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