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Der Stiftungsrat entscheidet über alle Fragen von grundsätzlicher oder besonderer wirtschaftlicher Bedeutung. Die Satzung kann bestimmte Arten von Geschäften an die Zustimmung des Stiftungsrats binden.
Der Stiftungsrat überwacht die Tätigkeit des Vorstands und vertritt die Stiftung ihm gegenüber gerichtlich und außergerichtlich.
Der Stiftungsrat beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder, darunter mindestens drei Landesvertretern.
Das Weiterer regelt die Satzung.
Der Stiftungsrat beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Er überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstandes.…
Der Stiftungsvorstand führt die Beschlüsse des Stiftungsrates aus und führt die Geschäfte der Stiftung. Zu diesen Geschäften gehören insbesondere die Vergabe…
Der Stiftungsrat entscheidet in allen Angelegenheiten der Stiftung, soweit dieser Staatsvertrag nicht ausdrücklich die Zuständigkeit des Direktors vorsieht.
Der Stiftungsrat beschließt über alle Fragen von grundsätzlicher Bedeutung, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören. Er überwacht die Tätigkeit des…
Der Stiftungsrat beschließt über alle grundsätzlichen Fragen, die zum Aufgabenbereich der Stiftung gehören, und überwacht die Tätigkeit des Stiftungsvorstandes.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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