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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt ist bekannt zu machen, ob der Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag – JMStV) nach seinem § 28 Abs. 1 in Kraft getreten oder gegenstandslos geworden ist. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 21. März 2003 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg Milbradt
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