Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Nationalpark gliedert sich in drei Schutzzonen mit unterschiedlichen Schutz-, Pflege- und Entwicklungszielen. Zur Regelung der Erholungsnutzung ist unabhängig davon eine Kernzone ausgewiesen.
Die Schutzzonen gliedern sich wie folgt:
Die Naturzone A umfasst insbesondere Wälder, offene Felsbildungen, Gewässer und Offenlandbereiche, in denen der Schutz der Dynamik der Lebensräume und -gemeinschaften grundsätzlich gewährleistet ist. Auf diesen Flächen soll sich Natur weitestgehend ungelenkt und ungenutzt entwickeln können.
Die Naturzone B umfasst insbesondere Flächen, die nach Maßgabe der Nationalpark-Planung gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 1 durch gezielte Maßnahmen so entwickelt werden sollen, dass sie überwiegend der ungestörten natürlichen Entwicklung im Sinne von Nummer 1 überlassen werden können.
Die Pflegezone umfasst im Nationalpark liegende Kulturlandschafts- und Erholungsbereiche sowie bebaute Grundstücke, die ganzjährig bewohnt oder bewirtschaftet werden. Sie dient auch der Minimierung von Störeinflüssen nach innen und außen. Der Schutzzweck nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 wird in der Pflegezone nicht verfolgt.
Die Kernzone zur Regelung der Erholungsnutzung umfasst Flächen, in denen zum Schutz der Naturausstattung besondere Verhaltensanforderungen für Besucher gelten. Die Kernzone ist im Gelände zu kennzeichnen.
Das Gebiet des Naturparkes wird in 3 Schutzzonen gegliedert: Die Schutzzone I (Kernzone) Die Schutzzone II (Entwicklungszone) Die Schutzzone III (Erholungszone)
Der Nationalpark ist in zwei Zonen gegliedert, die in der in Absatz 1 genannten Karte ausgewiesen sind: Zone I: Prozessschutzzone (grün dargestellt), Zone II:…
Die Schutzzone I umfasst besonders empfindliche Landschaftsteile, die möglichst ihrer natürlichen Eigenentwicklung überlassen bleiben sollen oder durch…
Das Gebiet des Naturparkes ist in zwei Schutzzonen gegliedert, die Schutzzone II (Entwicklungs- und Pflegezone) und die Schutzzone III (Erholungszone). Die…
Die Schutzzone I umfasst besonders empfindliche Landschaftsteile, in denen Belange des Naturschutzes, vor allem des Biotop- und Artenschutzes, Vorrang vor der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.