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Der Nationalpark soll auch der Erholung und dem Naturgenuss der Allgemeinheit, insbesondere dem Naturerfahren der Besucher und der naturkundlichen Bildung sowie der Förderung von Verständnis und Unterstützung für den Naturschutz in der Bevölkerung dienen.
Der Nationalpark ist der Allgemeinheit zur Erholung und zum Naturerleben zugänglich, soweit dies dem Schutzzweck nach § 3 Abs. 2 nicht widerspricht. Den historisch gewachsenen Nutzungen und Interessen der Wanderer, Bergsteiger und des Tourismus ist bei der Anlage und Unterhaltung von Erschließungseinrichtungen und bei allen Planungen und Maßnahmen für das Schutzgebiet angemessen Rechnung zu tragen. Die Einrichtungen sollen zur nationalparkverträglichen Besucherlenkung beitragen.
Besucher des Nationalparkes haben sich auf Gefahren einzustellen, die sich aus dem Schutzzweck nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 ergeben können. Auf die eingeschränkte Verkehrssicherung ist im Vorfeld hinzuweisen. Das Betreten des Nationalparkes erfolgt insofern auf eigene Gefahr.
Unter Beachtung des Schutzzweckes gemäß § 3 Abs. 2 soll der Nationalpark insbesondere durch Angebote im Bereich Erholung, Information und naturkundliche Bildung zur Strukturverbesserung in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz beitragen.
Der Nationalpark ist für die Allgemeinheit frei zugänglich. Jede Person darf den Nationalpark betreten, insbesondere zu Zwecken der Naturbeobachtung und…
der Öffentlichkeit den Nationalpark für Bildung und Erholung durch geeignete Einrichtungen und Formen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Besucherlenkung zu…
Im Nationalpark soll in geeigneten Bereichen die Eigenart und Schönheit der Natur für Besucherinnen und Besucher unmittelbar erlebbar gemacht werden, soweit der…
durch Informations- und Bildungsangebote sowie durch Besucherbetreuung die Umsetzung des Schutzzweckes nach § 3 unterstützt, bei der Bevölkerung Verständnis für…
1Nationalparke haben zum Ziel, im überwiegenden Teil ihres Gebiets den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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