§ 1 SN-9298Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Zeidelweide und Pfaffenloh“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Adorf im Vogtlandkreis werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das Naturschutzgebiet führt die…
§ 2 Abs. 3 SN-9298Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Zeidelweide und Pfaffenloh“
Das Naturschutzgebiet umfasst auf seinen drei Teilflächen gemäß dem auf der Flurkarte eingetragenen Stand folgende Flurstücke: Teilfläche „Zeidelweidetal”:…
§ 1 SN-15231Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Elbtalhänge zwischen Rottewitz und Zadel“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Meißen und der Gemeinde Diera-Zehren im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet…
§ 1 SN-15229Verordnung des Regierungspräsidiums Leipzig zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Pfarrholz Groitzsch“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Städte Groitzsch und Pegau, Landkreis Leipziger Land, werden als Naturschutzgebiet festgesetzt. Das…
§ 1 Abs. 1 SN-5019Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets „Waschteich Reuth“
Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Neumark im Vogtlandkreis werden als Naturschutzgebiet festgesetzt.