§ 19 SächsEJustizVOSächsische E-Justizverordnung
Das von den Ländern unter der Internetadresse www.handelsregister.de gemeinsam betriebene Registerportal wird bestimmt als Informations- und…
§ 15 Abs. 2 SächsEJustizVOSächsische E-Justizverordnung
Die elektronische Datenverarbeitung zur Führung des Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregisters sowie des Grundbuchs wird…
§ 16 VRVVereinsregisterverordnung
Das Register, die von dem Verein zum Register eingereichten Dokumente und das Namensverzeichnis sind in der Geschäftsstelle des Registergerichts während der…
§ 17 SächsEJustizVOSächsische E-Justizverordnung
Die Daten des bei einem Gericht geführten Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregisters sind auch bei den anderen…
§ 55a Abs. 1 BGBBürgerliches Gesetzbuch
Die Landesregierungen können durch Rechtsverordnung bestimmen, dass und in welchem Umfang das Vereinsregister in maschineller Form als automatisierte Datei…