Art. 2 Abs. 2 SN-3676Gesetz zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Brandenburg sowie dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Görlitz
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. Das vorstehende Gesetz…
Art. 2 Abs. 1 SN-9416Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Art. 2 Abs. 2 SN-3394Gesetz zum Vertrag des Freistaates Sachsen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden
Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. Das vorstehende Gesetz…
Art. 2 Abs. 2 SN-3142Gesetz zum Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Errichtung des Bistums Magdeburg
Der Tag, an dem der Vertrag in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt…
Art. 3 SN-2066Gesetz zu dem Abkommen über die Änderung des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 28. Februar…