Art. 3 SN-9481Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 24. Juni 1992…
Art. 2 SN-9480Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 8. Januar 1991…
Art. 2 SN-9482Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Mai 1993 in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 13. Mai 1993 Der…
Art. 3 SN-5129Gesetz über die Gewährung von Landeserziehungsgeld im Freistaat Sachsen und zur Änderung des Gesetzes über die Kindertageseinrichtungen
Das vorstehende Gesetz tritt am 1. September 1992 in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 16. Oktober 1992…
Art. 3 SN-9485Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft, mit Ausnahme von Artikel 1 Nr. 2 Buchst. e, der mit Wirkung vom 12. September 1994 in Kraft tritt. Das…