§ 15 Abs. 1 Nr. 2 PflAssG SLGesetz über die Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten (Pflegeassistenzgesetz) Vom 24. Juni 2020*
Fehlzeiten wegen Krankheit oder aus anderen, von der oder dem Auszubildenden nicht zu vertretenden Gründen
§ 13 Abs. 2 PTAGGesetz über den Beruf der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten
Auf Antrag kann die zuständige Behörde auch über Absatz 1 hinausgehende Fehlzeiten berücksichtigen, wenn eine besondere Härte vorliegt und das Erreichen des…
§ 6 Abs. 1 PodGGesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen
Auf die Dauer der Ausbildung nach § 4 werden angerechnet Die zuständige Behörde kann auf Antrag auch über die Nummern 1 bis 3 hinausgehende Fehlzeiten…
§ 4 Abs. 3 ErgThGGesetz über den Beruf der Ergotherapeutin und des Ergotherapeuten
Auf die Dauer der Ausbildung werden angerechnet: Auf Antrag können auch darüber hinausgehende Fehlzeiten berücksichtigt werden, soweit eine besondere Härte…
§ 13 Abs. 2 PflBGGesetz über die Pflegeberufe
Auf Antrag kann die zuständige Behörde auch über Absatz 1 hinausgehende Fehlzeiten berücksichtigen, wenn eine besondere Härte vorliegt und das Erreichen des…