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Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 3 080 Stunden. Davon werden
720 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
360 Stunden als Selbststudium und
2 000 Stunden als praktische Weiterbildung
erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus den Anlagen 1 und 15.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.