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Die Weiterbildung erfordert einen Arbeitsaufwand von mindestens 1 170 Stunden. Davon werden
500 Präsenzstunden als theoretischer und praktischer Unterricht,
250 Stunden als Selbststudium und
420 Stunden als praktische Weiterbildung
erbracht. Der Inhalt der Weiterbildung ergibt sich aus Anlage 16.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.