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Voraussetzung für die Aufnahme der Weiterbildung ist
ein Berufsabschluss in einem Gesundheitsfachberuf nach § 2 Absatz 2 Nummer 1, 5, 6 oder 16 des Weiterbildungsgesetzes Gesundheitsfachberufe und
eine Tätigkeit in den jeweiligen Arbeitsfeldern der angestrebten Weiterbildungsrichtung von mindestens sechs Monaten innerhalb der letzten zwei Jahre.
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