§ 1 SN-5023Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Rauner- und Haarbachtal“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinden Bad Brambach und Erlbach sowie den Städten Bad Elster und Markneukirchen im Vogtlandkreis…
§ 2 Abs. 2 SN-5023Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Rauner- und Haarbachtal“
Die Lage des Naturschutzgebietes wird wie folgt grob beschrieben: Das innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Oberes Vogtland“ liegende Naturschutzgebiet…
§ 1 SN-15231Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Elbtalhänge zwischen Rottewitz und Zadel“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Stadt Meißen und der Gemeinde Diera-Zehren im Landkreis Meißen werden als Naturschutzgebiet…
§ 1 Abs. 1 SN-5019Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz zur Festsetzung des Naturschutzgebiets „Waschteich Reuth“
Die in § 2 dieser Verordnung näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinde Neumark im Vogtlandkreis werden als Naturschutzgebiet festgesetzt.
§ 1 SN-15238Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Naturschutzgebietes „Röderauwald Zabeltitz“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinden Wildenhain, Zabeltitz und Röderaue im Landkreis Riesa-Großenhain werden als Naturschutzgebiet…