§ 1 Abs. 2 SN-19639Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Schwarzwasser“
Das Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung „Schwarzwasser“.
§ 1 Abs. 1 SN-21019Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Oberlausitzer Bergland/Hohwald“
Die in § 2 beschriebene Fläche auf dem Gebiet der Städte Schirgiswalde-Kirschau und Wilthen und der Gemeinden Neukirch/Lausitz, Schmölln-Putzkau, Sohland a. d.…
§ 1 Abs. 2 SN-18599Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Sächsische Schweiz – rechtselbisch“
Das Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung „Sächsische Schweiz – rechtselbisch“.
§ 1 Abs. 2 SN-18834Verordnung der Landesdirektion Sachsen zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Zschopau – Teilgebiet 1“
Das Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung „Zschopau – Teilgebiet 1“.
§ 1 Abs. 1 SN-5492Verordnung des Regierungspräsidiums Dresden zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Geising-Altenberg“
Die in § 2 näher bezeichneten Flächen auf dem Gebiet der Gemeinden Altenberg und Geising im Weißeritzkreis werden als Teil eines großräumigen…