Art. 5 SN-2931Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 94/80/EG des Rates der Europäischen Union vom 19. Dezember 1994 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger in einem Mitgliedsstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 14. Dezember…
Art. 2 SN-4119Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 10. Dezember…
Art. 5 SN-20950Gesetz zur Anpassung des Rechts über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 17. Juli 2024 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael…
Art. 9 SN-19515Drittes Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dresden, den 9. Februar 2022 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Michael…
Art. 3 SN-9525Gesetz zur Änderung des Sächsischen Schiedsstellengesetzes
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Dresden, den 25. Juni 2007 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Georg…