§ 2 ZivVZustV SLVerordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Vom 15. Juli 1994
Die Verhandlung und Entscheidung von Binnenschifffahrtssachen im ersten Rechtszug wird für die Saar innerhalb des Landesbereichs dem Amtsgericht Saarbrücken…
§ 3 Abs. 1 BinSchGerGGesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen
In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, die Binnenschiffahrtssachen sind, sind die Amtsgerichte auch soweit sachlich zuständig, wie nach den Vorschriften des…
§ 1 BinSchGerGGesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen
In Binnenschiffahrtssachen sind im ersten Rechtszug die Amtsgerichte zuständig.
Art. 1 Abs. 1 SN-14104Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Regelung des Schiffsverkehrs auf Gewässern im Freistaat Sachsen…
Art. 10 Nr. 2 SN-12339Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung von Verordnungen zur Umsetzung der Standortkonzeption sowie zur Rechtsbereinigung
In § 2 Abs. 3 wird das Wort „Dresden“ durch das Wort „Sachsen“ ersetzt.