Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Vom 15. Juli 1994
Die Verhandlung und Entscheidung von Binnenschifffahrtssachen im ersten Rechtszug wird für die Saar innerhalb des Landesbereichs dem Amtsgericht Saarbrücken übertragen.
§ 2 ZivVZustV SL
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