Art. 4 SN-9788Das in der Stadt Dresden gelegene und in der in Anlage 4 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-24 Dresden-Dobritz wird aufgehoben.
Art. 5 SN-9788Das in der Stadt Dresden und der Stadt Heidenau gelegene und in der Anlage 5 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-25 Dresden-Sporbitz wird aufgehoben.
Art. 6 SN-9788Das in der Stadt Dresden gelegene und in der Anlage 6 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-30 Torna/Prohlis wird aufgehoben.
Art. 25 SN-9788Das in der Stadt Dresden gelegene und in der Anlage 25 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-75 Kleinzschachwitz wird aufgehoben.
Art. 3 SN-9788Das in der Stadt Dresden und der Stadt Heidenau gelegene und in der Anlage 3 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-23 Luga/Fläche B wird aufgehoben.