Art. 6 SN-9788Das in der Stadt Dresden gelegene und in der Anlage 6 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-30 Torna/Prohlis wird aufgehoben.
Art. 5 SN-9788Das in der Stadt Dresden und der Stadt Heidenau gelegene und in der Anlage 5 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-25 Dresden-Sporbitz wird aufgehoben.
Art. 4 SN-9788Das in der Stadt Dresden gelegene und in der in Anlage 4 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-24 Dresden-Dobritz wird aufgehoben.
Art. 14 SN-9788Das in der Stadt Dresden gelegene und in der Anlage 14 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-76 Dresden/Hammerweg-Ost wird aufgehoben.
Art. 13 SN-9788Das in der Stadt Zwickau und der Gemeinde Reinsdorf gelegene und in der Anlage 13 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-73 Zwickau wird aufgehoben.