§ 10 SN-9789Die in der Gemeinde Pobershau und der Stadt Marienberg gelegenen und in der Anlage 10 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-41…
§ 3 SN-10428Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Das in der Gemeinde Quitzdorf am See gelegene und in der Anlage 3 näher bezeichnete Baubeschränkungsgebiet BBG-173 Kieselschiefer Pansberg wird aufgehoben.
§ 14 SN-9789Die in der Stadt Freital gelegenen und in der Anlage 14 näher bezeichneten Teile des Baubeschränkungsgebietes BBG-199 Lehm Freital werden aufgehoben.
§ 9 SN-10428Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Die in der Gemeinde Crinitzberg gelegene und in der Anlage 9 näher bezeichnete Teilfläche des Baubeschränkungsgebietes BBG-64 Obercrinitz wird aufgehoben.
§ 7 SN-10428Verordnung des Sächsischen Oberbergamtes zur Aufhebung von Baubeschränkungsgebieten nach § 107 Abs. 4 BBergG
Die in der Stadt Rochlitz gelegene und in der Anlage 7 näher bezeichnete Teilfläche des Baubeschränkungsgebietes BBG-53 Rochlitz wird aufgehoben.