Art. 2 SN-16262Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in der vom Inkrafttreten…
Art. 2 SN-20367Viertes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in der vom Inkrafttreten…
Art. 2 SN-18268Drittes Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in der vom Inkrafttreten…
Art. 2 SN-2858Gesetz zur Änderung des Sächsischen Sicherheitswachterprobungsgesetzes
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut des Sächsischen Sicherheitswachtgesetzes in der vom In-Kraft-Treten dieses Gesetzes an geltenden Fassung im…
Art. 2 SN-17592Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Durchführungsverordnung zur SächsBO
Das Staatsministerium des Innern kann den Wortlaut der Durchführungsverordnung zur SächsBO in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im…