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In Akkreditierungs-, Reakkreditierungs- und Systemakkreditierungsverfahren für einen Studiengang der Sozialen Arbeit und der Kindheitspädagogik hat das für Kinder und Jugend zuständige Ministerium das Recht, ein Mitglied der Gutachtergruppe gemäß den Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung zu benennen oder eine Vertretung zum Termin der Begehung der Hochschule durch die Gutachtergruppe zu entsenden. Es ist im Vorfeld über entsprechende Verfahren zu informieren.
In Akkreditierungs-, Reakkreditierungs- und Systemakkreditierungsverfahren für einen Studiengang der Heilpädagogik hat das für Soziales zuständige Ministerium das Recht, ein Mitglied der Gutachtergruppe gemäß den Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung zu benennen oder eine Vertretung zum Termin der Begehung der Hochschule durch die Gutachtergruppe zu entsenden. Es ist im Vorfeld über entsprechende Verfahren zu informieren.
Die Agentur teilt der Hochschule vor der Benennung der Gutachterinnen und Gutachter die personelle Zusammensetzung des Gutachtergremiums mit. Die Hochschule hat…
Für einen Studiengang der Sozialen Arbeit und der Kindheitspädagogik stellt das für Kinder und Jugend zuständige Ministerium nach Antrag der Hochschule und nach…
Die Agentur teilt der Hochschule vor der Benennung der Gutachterinnen und Gutachter die personelle Zusammensetzung des Gutachtergremiums mit. Die Hochschule hat…
Das Gutachten ist mit allen Unterlagen der Schulaufsichtsbehörde zur Entscheidung vorzulegen. Die Schulaufsichtsbehörde kann, soweit es für die Entscheidung…
In Studiengängen mit dem inhaltlichen Gegenstand der Heilpädagogik erhalten alle Absolventinnen und Absolventen der nach diesem Gesetz anerkannten Studiengänge…
Die Studiengänge sind nach Maßgabe des Studienakkreditierungsstaatsvertrags vom 12. Juni 2017 (GV. NRW. S. 806) und der auf seiner Grundlage erlassenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.