Gesetze
Gesetz wird geladen …
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.
Die Berufsausbildung zum Mathematisch-technischen Softwareentwickler/zur Mathematisch-technischen Softwareentwicklerin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild): Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten: Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Entwurf, Anwendung und programmtechnische Umsetzung mathematischer Methoden, Modelle und Algorithmen:
Mathematische Modellierung,
Methoden, Modelle und Algorithmen der Diskreten Mathematik,
Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Analysis,
Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Linearen Algebra,
Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Stochastik;
Planen der Arbeit,
Anfertigen und Umsetzen von Entwürfen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.