Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Einrichtung von Gruppen oder Klassen richtet sich nach den pädagogischen, personellen, räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten an der jeweiligen Schule. Näheres dazu regelt die oberste Schulaufsichtsbehörde durch Verwaltungsvorschrift.
Der Unterricht wird in der Regel im Klassenverband erteilt. Er kann auch klassen- und jahrgangsübergreifend erteilt werden.
Die Einrichtung von Gruppen und Klassen wird von der Schulleiterin oder dem Schulleiter vorgenommen.
Schülerinnen und Schüler, deren Herkunftssprache nicht oder nicht ausschließlich Deutsch ist und deren Kenntnisse der deutschen Sprache für eine Teilnahme am Regelunterricht nicht ausreichen, sollen eine Vorbereitungsklasse oder Vorbereitungsgruppe besuchen oder zusätzlichen Unterricht im Fach Deutsch als Zweitsprache erhalten. Dabei können höchstens drei aufeinanderfolgende Klassenstufen zusammengefasst werden.
Die Einrichtung von Klassen oder Gruppen richtet sich nach den pädagogischen, personellen, räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten an der jeweiligen…
Die Einrichtung von Klassen oder Gruppen richtet sich nach den pädagogischen, personellen, räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten an der jeweiligen…
Die Einrichtung von Gruppen oder Klassen richtet sich nach den pädagogischen, personellen, räumlichen und organisatorischen Gegebenheiten an der jeweiligen…
Die Erteilung von Klassen-, Gruppen-, Kurs- und Einzelunterricht sowie von jahrgangsübergreifendem Unterricht richtet sich nach den Lernvoraussetzungen und…
Der Unterricht wird in der Regel in Fachklassen und im Klassenverband erteilt. Soweit die Unterrichtsorganisation oder der Bildungsgang es erfordern, können…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.