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Für Halbjahresinformationen und Zeugnisse sind Vordrucke zu verwenden, die den von der obersten Schulaufsichtsbehörde veröffentlichten Mustern entsprechen.
Auf Jahreszeugnissen, Halbjahreszeugnissen und Abgangszeugnissen unterschreiben die Schulleiterin oder der Schulleiter und die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer, auf Halbjahresinformationen die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer. Auf Kurshalbjahreszeugnissen unterschreiben die Schulleiterin oder der Schulleiter und die Tutorin oder der Tutor. Auf Abschlusszeugnissen unterschreiben die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses und zwei weitere Mitglieder des Prüfungsausschusses.
Bei Halbjahresinformationen, Halbjahreszeugnissen, Jahreszeugnissen und Kurshalbjahreszeugnissen bestätigen die Eltern die Kenntnisnahme durch ihre Unterschrift, soweit die Schülerin oder der Schüler minderjährig ist.
Für Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse sind die von der obersten Schulaufsichtsbehörde veröffentlichten Muster zu verwenden. Auf…
Auf Jahreszeugnissen, Halbjahreszeugnissen und Abgangszeugnissen unterschreiben die Schulleiterin oder der Schulleiter und die Klassenlehrerin oder der…
Für Halbjahresinformationen sind Vordrucke zu verwenden, die den von der obersten Schulaufsichtsbehörde veröffentlichten Mustern entsprechen. Sie sind vom…
„Für Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse sind die von der obersten Schulaufsichtsbehörde veröffentlichten Muster zu verwenden. Auf…
§ 28 Abs. 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Auf Halbjahresinformationen unterschreibt der Klassenlehrer, auf Halbjahreszeugnissen der Schulleiter und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.