§ 5 Abs. 1 SächsSchulGSächsisches Schulgesetz
Die Grundschule hat die Aufgabe, alle Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und Entwicklungsvoraussetzungen unter…
Art. 1 Satz 4 Nr. 7 Buchst. a SN-3640Zweites Gesetz zur Umsetzung des besseren Schulkonzepts
Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Grundschule hat die Aufgabe, alle Schüler in einem gemeinsamen Bildungsgang ausgehend von den individuellen Lern- und…
§ 11 Abs. 1 SchulG NRWSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4. Sie vermittelt ihren Schülerinnen und Schülern grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, führt hin zu…
Art. 1 Abs. 10 SN-17232Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen
„(4) Die Grundschulen arbeiten mit Kindergärten zumindest ihres Schulbezirks sowie mit Horten und Förderschulen zusammen.
§ 12 Abs. 1 SBEBGGesetz Nr. 2056 für ein Saarländisches Ausführungsgesetz nach § 26 des Achten Buches Sozialgesetzbuch für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege - Saarländisches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) Vom 19. Januar 2022
Dem Bereich des Kindergartens in einer Kindertageseinrichtung folgt die Grundschule als nächste Stufe des Bildungswesens. Kindergärten und Grundschulen sollen…