§ 12 SBEBG
Übergang vom Kindergarten in die Grundschule
(1)
Dem Bereich des Kindergartens in einer Kindertageseinrichtung folgt die Grundschule als nächste Stufe des Bildungswesens. Kindergärten und Grundschulen sollen im Rahmen des Kooperationsjahres pädagogisch und organisatorisch eng zusammenarbeiten mit den Zielen der Verbesserung der Anschlussfähigkeit der beiden Bildungseinrichtungen und der Verbesserung des konkreten Übergangs für das Kind. Die Kinder lernen die Grundschule als künftigen Lern- und Lebensort kennen. Zur Gestaltung des Übergangs gehört auch die Nachbereitung des Wechsels in die Schule.
(2)
Die schulärztliche Untersuchung nach § 2 des Schulpflichtgesetzes im Saarland kann auch im Kindergarten vorgenommen werden, wenn hierzu entsprechende Untersuchungsbedingungen vorgehalten werden.