§ 18 Abs. 2 SOGES SNSchulordnung Gemeinschaftsschulen
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann klassen- und jahrgangsübergreifende Arbeitsgemeinschaften einrichten. In diesen erfolgt keine Leistungsbewertung.…
§ 6 Abs. 13 APO-GOSt NRWVerordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten kann die Schule zusätzliche Unterrichtsveranstaltungen (Arbeitsgemeinschaften) anbieten.
§ 3 Abs. 6 APO-S I NRWVerordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I
Arbeitsgemeinschaften als weitere Unterrichtsveranstaltungen können klassen- und jahrgangsübergreifend angeboten werden.
Art. 1 Abs. 4 Nr. 19 SN-3640Zweites Gesetz zur Umsetzung des besseren Schulkonzepts
„(2) Zulässige Formen von Ganztagsangeboten sind insbesondere Schulklubs, Arbeitsgemeinschaften, zusätzlicher Förderunterricht oder Angebote der…
§ 13 Abs. 3 SOGS SNSchulordnung Grundschulen
Besucht der Schüler eine Arbeitsgemeinschaft, herkunftssprachlichen Unterricht oder Angebote des Intensiven Sprachenlernens, ist er in der Regel verpflichtet,…