Gesetze
Gesetz wird geladen …
Werden bei Leistungsnachweisen unerlaubte Hilfsmittel benutzt oder wird auf eine andere Weise getäuscht, bewertet die Fachlehrkraft diese in den Klassenstufen 5 bis 10 mit der Note „ungenügend“ und in den Jahrgangsstufen 11 und 12 mit 0 Punkten. Dies ist auf der schriftlichen Arbeit zu vermerken. Bei einem Versuch kann entsprechend verfahren werden.
Benutzen Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 10 im gymnasialen Anforderungsniveau und der Jahrgangsstufen 11 und 12 bei Leistungsnachweisen…
Werden bei Leistungsnachweisen unerlaubte Hilfsmittel benutzt oder wird auf andere Weise getäuscht oder der Versuch einer Täuschung unternommen, kann die…
Werden bei Leistungsnachweisen unerlaubte Hilfsmittel benutzt oder wird auf andere Weise getäuscht oder der Versuch einer Täuschung unternommen, kann der Lehrer…
Werden bei Leistungsnachweisen unerlaubte Hilfsmittel benutzt oder wird auf andere Weise getäuscht, soll der Fachlehrer die Wiederholung anordnen, die Bewertung…
Werden bei Leistungsnachweisen unerlaubte Hilfsmittel benutzt oder wird auf andere Weise getäuscht oder der Versuch einer Täuschung unternommen, kann der Lehrer…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.