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(Fundstelle: Anlageband zum BGBl. I Nr. 61 v. 7.9.2017, S. 459)
Nach Auflösung des Bundesverbandes der Deutschen Brot- und Backwarenindustrie e. V., Köln mit Wirkung vom 31. Dezember 1978 tritt ab 1. Januar 1979 der Verband der Deutschen Brot- und Backwarenindustrie e. V., Düsseldorf, in die nachstehend genannten Tarifverträge als Tarifvertragspartei ein.
1) Tarifvertrag über die Errichtung einer „Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie“, vom 20. Februar 1970;
2) Verfahrenstarifvertrag, vom 20. Februar 1970;
3) Tarifvertrag zur Änderung und Ergänzung des Tarifvertrages über die Errichtung einer Zusatzversorgungskasse für die Beschäftigten in der Brot- und Backwarenindustrie VVaG, vom 25. Oktober 1976;
4) Protokollnotiz zu § 3 der Anlage zu § 5 Abs. 5 des Tarifvertrages vom 20. Februar 1970 in der Fassung des Änderungs- und Ergänzungstarifvertrages vom 25. Oktober 1976, vom 28. Februar 1977;
5) Tarifvertrag zur Ergänzung des Änderungstarifvertrages vom 25. Oktober 1976, vom 18. März 1977.
Diese Tarifverträge sind Bestandteil und Anlage dieses Tarifvertrages.
Es gelten die in diesen Tarifverträgen vereinbarten Kündigungsbestimmungen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.