Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten
Für Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.
§ 4 SoldRehaHomG
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