Zum Inhalt springen
JuNoDaJuNoDa
Gesetze

Normtext wird geladen …
§ 4 SolvV — Maßnahmen bei Mängeln bei der Risikoerfassung oder der Nichteinhaltung der Anforderungen bei Verwendung eines erlaubnispflichtigen Ansatzes zur Ermittlung der Mindesteigenmittelanforderungen | Junoda