§ 49 Abs. 2 SOGES SNSchulordnung Gemeinschaftsschulen
Inklusiv unterrichtete Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung erhalten am Ende des Abgangsjahres ein Zeugnis zur…
Art. 1 Abs. 3 Nr. 3 SN-17697Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung schulrechtlicher Vorschriften über die schulische Bildung und den Erwerb von Abschlüssen an Oberschulen, Abendoberschulen und Waldorfschulen
Schüler, die die Anforderungen nach § 28 Absatz 1 bis 3 nicht erfüllen und die Schule verlassen, erwerben einen dem Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen gemäß…
§ 27 Abs. 6 SOOSA SNHalbjahresinformationen, Zeugnisse
In den Zeugnissen für Schüler mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder Lernen ist zu vermerken, dass sie an der Schulart Oberschule inklusiv…
§ 34b Abs. 4 SOFS SNSchulordnung Förderschulen
Die Schülerin oder der Schüler erwirbt den erfolgreichen Abschluss im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, wenn sie oder er an der Schule mit dem…
§ 27 Abs. 2 FöSVOVerordnung - Schulordnung - für die Förderschulen (Förderschulverordnung - FöSVO) Vom 16. Juni 2026*)
Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich geistige Entwicklung erhalten beim Verlassen der Schule ein…