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Schülerinnen und Schüler der Förderschule Lernen erhalten das Abschlusszeugnis der Förderschule Lernen, wenn sie die vorgegebenen Kompetenzen des Lehrplans erreicht haben.
Schülerinnen und Schüler mit anerkanntem sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich geistige Entwicklung erhalten beim Verlassen der Schule ein Abschlusszeugnis.
Die Abschlusszeugnisse, die den Hauptschulabschluss (Ersten Schulabschluss) oder den Mittleren Bildungsabschluss (Mittleren Schulabschluss) betreffen, erhalten den Vermerk: „Der Abschluss wurde entsprechend den Bestimmungen der Vereinbarung über die Schularten und Bildungsgänge im Sekundarbereich I (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 3. Dezember 1993, in der Fassung vom 7. Oktober 2022, in der jeweils geltenden Fassung) erworben.“
Wer die Klassenstufe 9, 10, 11 oder 12 erfolgreich abgeschlossen hat, erhält ein Abschlusszeugnis, in dem der erworbene Abschluss vermerkt wird. Durch den Zusatz „aufgrund des Ergebnisses der Abschlussprüfung“ ist auszuweisen, ob die Schülerin oder der Schüler an der Prüfung teilgenommen hat oder nicht.