Gesetze
Gesetz wird geladen …
Auf Oberschulen+ finden
für die Anmeldung und Aufnahme in die Klassenstufe 1 sowie für die Klassenstufen 1 bis 4 die Vorschriften der Schulordnung Grundschulen und
für die Klassenstufen 5 bis 10 die Vorschriften der Abschnitte 1 bis 8 und 11
entsprechende Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 2 Absatz 4 und 5 findet keine Anwendung.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt 2 Normen, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement