§ 1 Abs. 3 SOOSA SNGeltungsbereich
Die §§ 65, 66 und 68 Absatz 1, die §§ 69 und 70, § 72, soweit er auf § 3 Absatz 1 Satz 2 verweist, und § 74 sowie Teil 3 Abschnitt 3 bis 5 finden auf als…
§ 64a Abs. 1 SOOSA SNAllgemeines
entsprechende Anwendung, soweit in diesem Abschnitt nichts Abweichendes geregelt ist.
§ 33 Abs. 2 SOFS SNSchulordnung Förderschulen
Dieser Abschnitt findet keine Anwendung auf Schülerinnen und Schüler gemäß § 13 Absatz 1 Satz 2 des Sächsischen Schulgesetzes. Der Erwerb von Abschlüssen…
§ 70 SOOSA SNSchulwechsel an eine andere Abendoberschule
§ 8 gilt entsprechend.
§ 46 Abs. 1 SOGES SNSchulordnung Gemeinschaftsschulen
Für die Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses gilt Teil 2 Abschnitt 7 der Schulordnung Ober- und Abendoberschulen entsprechend.