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§ 24 der Schulordnung Grundschulen findet Anwendung mit der Maßgabe, dass nur Schüler, die nach der Klassenstufe 4 auf ein Gymnasium wechseln wollen, auf Antrag der Eltern eine Bildungsempfehlung erhalten.
Schülerinnen und Schüler, die nach Abschluss der Klassenstufe 4 auf eine Oberschule oder ein Gymnasium wechseln wollen, erhalten auf Antrag der Eltern eine…
Für die Bildungsberatung von Eltern, deren Kind nach der Klassenstufe 4 auf ein Gymnasium wechseln soll, gilt § 7 Absatz 4 der Schulordnung Gemeinschaftsschulen…
Über den Wechsel von der Grundschule auf eine weiterführende allgemeinbildende Schule entscheiden die Eltern auf Empfehlung der Schule. Die Grundschule berät…
die Bildungsempfehlung oder, soweit der Schüler keine solche erhalten hat, die Halbjahresinformation der Klassenstufe 4.
Das Schulgesetz für den Freistaat Sachsen in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 298), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 10 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.