§ 11 Abs. 1 AGyKoVO SNAbendgymnasien- und Kollegverordnung
Der Unterricht wird in der Regel an fünf Wochentagen von Montag bis Freitag erteilt. Er findet am Abendgymnasium überwiegend am Abend und am Kolleg überwiegend…
§ 11 Abs. 1 SOGES SNSchulordnung Gemeinschaftsschulen
Der Unterricht wird an fünf Wochentagen von Montag bis Freitag erteilt und findet in der Regel am Vormittag statt. Er wird möglichst gleichmäßig auf die…
§ 19 Abs. 1 SOFS SNSchulordnung Förderschulen
Der Unterricht wird an fünf Wochentagen von Montag bis Freitag erteilt und findet in der Regel am Vormittag statt. Er wird möglichst gleichmäßig auf die…
§ 21 Abs. 1 SOGYA SNSchulordnung Gymnasien Abiturprüfung
Der Unterricht wird an 5 Wochentagen von Montag bis Freitag erteilt und findet überwiegend am Vormittag statt. Er wird möglichst gleichmäßig auf die einzelnen…
§ 10 Abs. 1 SOGS SNSchulordnung Grundschulen
Der Unterricht wird an fünf Wochentagen von Montag bis Freitag erteilt und findet in der Regel am Vormittag statt. Er wird möglichst gleichmäßig auf die…