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Kommt der Antragsteller einer Aufforderung des Bundessortenamtes, innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht nach, so kann das Bundessortenamt den Sortenschutzantrag zurückweisen, wenn es bei der Fristsetzung auf diese Folge der Säumnis hingewiesen hat.
das erforderliche Vermehrungsmaterial oder sonstige Material oder erforderliche weitere Unterlagen vorzulegen,
eine Sortenbezeichnung anzugeben oder
fällige Prüfungsgebühren zu entrichten,
Entrichtet ein Antragsteller oder Widerspruchsführer die fällige Gebühr für die Entscheidung über einen Sortenschutzantrag oder über einen Widerspruch nicht, so gilt der Antrag als nicht gestellt oder der Widerspruch als nicht erhoben, wenn die Gebühr nicht innerhalb eines Monats entrichtet wird, nachdem das Bundessortenamt die Gebührenentscheidung bekanntgegeben und dabei auf diese Folge der Säumnis hingewiesen hat.
Kommt der Antragsteller einer Aufforderung des Bundessortenamtes, innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht nach, so kann das Bundessortenamt den Antrag auf…
Das Bundessortenamt fordert den Antragsteller auf, innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich § 43 gilt entsprechend.
der Züchter fällige Überwachungsgebühren innerhalb einer Nachfrist nicht entrichtet hat.
Ist der Antrag nach seiner Bekanntmachung zurückgenommen worden, gilt er nach § 45 Abs. 2 wegen Säumnis als nicht gestellt oder ist die Sortenzulassung…
Ist die Sortenbezeichnung für Waren, die Saatgut oder Vermehrungsmaterial der Sorte umfassen, als Marke für den Antragsteller in der Zeichenrolle des Patentamts…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.