Art 3 Abs. 1 SozSichAbkHRVGGesetz zu dem Abkommen vom 24. November 1997 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit
Ergeben sich aus der Durchführung des Abkommens und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens für einzelne Träger der Unfallversicherung außergewöhnliche…
Art 4 Abs. 1 Nr. 2 SozSichAbk2ErgAbkESPGnach Artikel 10 Abs. 2 oder Artikel 11 Abs. 2 der Zusatzvereinbarung
Art 4 SozSichAbkGBRDVbgGGesetz zu der Vereinbarung vom 10. Dezember 1964 zur Durchführung des Abkommens vom 20. April 1960 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über Soziale Sicherheit
Die nach Artikel 33 Nr. 6 der Vereinbarung von den deutschen Trägern der Unfallversicherung aufzubringenden Beträge werden auf alle Träger der deutschen…
Art 2 Abs. 1 SozSichAbk2ErgAbkESPGHat ein Träger der Krankenversicherung für die in Artikel 15 Abs. 2 des Abkommens vom 4. Dezember 1973 genannten Personen und deren Angehörige Leistungen gemäß…
Art 3 Abs. 2 SozSichAbkSWEGGesetz zu dem Abkommen vom 27. Februar 1976 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden über Soziale Sicherheit
Die Kosten werden zu gleichen Teilen auf alle Träger der Unfallversicherung umgelegt. Dies gilt auch für die Aufwendungen der Unfallversicherungsträger nach…